Wie heißt er nun, der Schloßplatz/Schlossplatz respektive die Schloss- straße/Schloßstraße und ähnliche von der Rechtschreibreform betroffene Örtlichkeiten?
Die Schreibung von Namen unterliegt keinen orthografischen Regeln – wer Haussmann im Pass stehen hat, wird nicht zum Haußmann. Straßen allerdings haben keinen Pass – sind aber auch vor der Rechtschreibreform in der Regel nicht einheitlich geschrieben worden. So findet man in Telefonbüchern, auf städtischen Websites, in allerlei Verwaltungsgedöns und kommunalen Liegenschaftsunterlagen nicht nur Schloßstraße neben Schlosstraße, sondern meist auch an der Straße selbst – womöglich sogar eine Schlosstrasse. Mit anderen Worten: Es gibt keine dokumentierte richtige Schreibweise.